Prüfungen an Tankanlagen


 

Je nach Anlass wird unterschieden in 

Diese Prüfungen werden durch den Gesetzgeber vorgegeben. 

 

Sofern Ihre Anlage noch nie geprüft wurde oder die Inbetriebnahmeprüfung lange Zeit zurückliegt und wiederkehrende Prüfungen nicht vorgeschrieben sind, empfehle ich Ihnen die freiwillige Prüfung  Ihrer Anlage.  

 

Der Sachverständige nach AwSV prüft stets die Gesamtanlage, also die Tanks und die Ölleitungen und das Zusammenwirken der Teile. Sie erhalten eine Durchschrift des Prüfberichts. Der Prüfbericht der ÜWG listet alle relevanten Daten Ihrer Anlage auf. Mit Weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben!

    Prüfbericht Heizölverbraucheranlage der ÜWG
Prüfbericht Heizölverbraucheranlage der ÜWG

So bereiten Sie die Prüfung vor:

 

  • Legen Sie die Anlagendokumente bereit
  • Entfernen Sie Gegenstände aus der Auffangwanne
  • Öffnen und reinigen Sie, falls erforderlich, den Domschacht
  • Sorgen Sie für freien Zugang zu Leckanzeigern
  • Halten Sie, falls erforderlich, einen Tritt oder eine Leiter bereit

 

Sind die zu prüfenden Anlagenteile nicht zugänglich, muss die Prüfung abgebrochen und ein Wiederholungstermin angesetzt werden.

 

Bitte ersparen Sie sich und Ihrem Sachverständigen diese Unannehmlichkeit.