Je nach Anlass wird unterschieden in
Diese Prüfungen werden durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Sofern Ihre Anlage noch nie geprüft wurde oder die Inbetriebnahmeprüfung lange Zeit zurückliegt und wiederkehrende Prüfungen nicht vorgeschrieben sind, empfehle ich Ihnen die freiwillige Prüfung Ihrer Anlage.
Der Sachverständige nach AwSV prüft stets die Gesamtanlage, also die Tanks und die Ölleitungen und das Zusammenwirken der Teile. Sie erhalten eine Durchschrift des Prüfberichts. Der Prüfbericht der ÜWG listet alle relevanten Daten Ihrer Anlage auf. Mit Weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben!
So bereiten Sie die Prüfung vor:
Sind die zu prüfenden Anlagenteile nicht zugänglich, muss die Prüfung abgebrochen und ein Wiederholungstermin angesetzt werden.
Bitte ersparen Sie sich und Ihrem Sachverständigen diese Unannehmlichkeit.